von Stefanie » 12.04.2010, 01:54
Da hast du leider richtig gehört. Es gibt keinen Vertragsrechtschutz in der Rechtschutz für Selbstständige. Nur mal so als Beispiel: Du machst mit deinem Fahrschüler einen Vertrag, welchen du zwar erfüllst, weil du dem Schüler den Unterricht erteilst, aber dieser die Gebühren nicht bezahlt. Als nächstes beauftragst du einen Rechtsanwalt, welcher die Gebühren einklagen soll. Und jetzt erwartest du, das deine Rechtschutzversicherung die Kosten hierfür übernimmt. Stell dir mal vor, das würden auch andere aus verschiedenen Branchen machen. Dann würden die monatlichen Beiträge einer Rechtschutz für Selbstständige immens in die Höhe gehen. Außerdem hätten Inkassobüros nichts mehr zu tun.