Vollkaskoschaden, SF-Rabatt


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Vollkaskoschaden, SF-Rabatt

Beitragvon Bobber » 23.01.2012, 23:39

Hallo,

ich hatte im Dezember meiner Vers. einen Sturmschaden bzw. einen Schaden durch eine starke Windböe gemeldet. Es war leider keine Windstärke 8, es löste sich jedoch etwas vom Hausdach und fiel auf die Motorhaube. Der Schaden wurde über die Vollkasko repariert. Ich hatte auch Rabattschutz, habe aber im Januar die Vers. gewechselt so das dieser leider nicht in Kraft trat und ich anstatt SF 21 nur SF 12 bei meiner neuen Vers. in Vollkasko bekam.

Ich glaube einmal gelesen zu haben das bei so einem Schaden (Unwetter oder dergleichen) zwar die Vollkasko einspringt aber der SF-Rabatt nicht steigen darf.
Stimmt das?

Gruß
Bobber
Bobber
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Willy » 26.01.2012, 16:07

Hallo Bobber,

diese Regelung kenne ich nicht. Wenn die Versicherung einen Schaden übernimmt, dann stuft sie dich auch in der Schadensfreiheitsklasse runter. Warum sollte die Versicherung verantwortlich für den Unwetterschaden sein? Aber wie verhält es sich mit dem Hauseigentümer. Wenn ohne einen Sturm der Windstärke 8 sich etwas vom Dach löst und dein Auto beschädigt, dann kann es sein, dass die Gebäudeversicherung bzw. die Grundstückshaftpflichtversicherung dafür aufkommt. Ist natürlich dumm, wenn es dein eigenes Haus ist :)

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Bobber » 26.01.2012, 19:26

Willy hat geschrieben:Aber wie verhält es sich mit dem Hauseigentümer. Wenn ohne einen Sturm der Windstärke 8 sich etwas vom Dach löst und dein Auto beschädigt, dann kann es sein, dass die Gebäudeversicherung bzw. die Grundstückshaftpflichtversicherung dafür aufkommt. Ist natürlich dumm, wenn es dein eigenes Haus ist :)

Gruß

Willy


Hallo Willy,

es war schon sehr windig aber Windstärke 8 war es bestimmt nicht.

Der Schaden wurde sozusagen vom eigenen Haus in meinem Hof verursacht. :(
Da wäre dann die Gebäudeversicherung zuständig, oder?
Wie verhält sich den da die Schadensregulierung?
Bobber
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Martha » 27.01.2012, 01:16

Hallo Bobber,

so wie Willy es dir schon geschrieben hat, wird dir deine Versicherung deinen eigenen Schaden an deinem Auto dann wohl nicht bezahlen. Grundsätzlich wäre ja in diesem Fall die Gebäudehaftpflichtversicherung zuständig und Haftpflichtversicherungen ersetzen ja immer nur fremde Schäden. Die Gebäudeversicherung, mit der du dein Gebäude gegen Sturm usw. versicherst, die zahlt eigentlich nur Schäden am Gebäude, also z. B. den Schaden, der am Dach entstanden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann auch den Schaden an deinem Auto bezahlen. Aber du kannst ja mal nachfragen. Deine Teilkaskoversicherung möchtest du nicht in Anspruch nehmen, weil du befürchtest, dadurch höhergestuft zu werden? Denn eigentlich kommt die ja für Sturmschäden auf.

Llieben Gruß

Martha
Martha
Moderat Versichert ;-)
 

 


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