ich hatte im Dezember meiner Vers. einen Sturmschaden bzw. einen Schaden durch eine starke Windböe gemeldet. Es war leider keine Windstärke 8, es löste sich jedoch etwas vom Hausdach und fiel auf die Motorhaube. Der Schaden wurde über die Vollkasko repariert. Ich hatte auch Rabattschutz, habe aber im Januar die Vers. gewechselt so das dieser leider nicht in Kraft trat und ich anstatt SF 21 nur SF 12 bei meiner neuen Vers. in Vollkasko bekam.
Ich glaube einmal gelesen zu haben das bei so einem Schaden (Unwetter oder dergleichen) zwar die Vollkasko einspringt aber der SF-Rabatt nicht steigen darf.
Stimmt das?
Gruß
Bobber
