Vorzeitige Rente




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Vorzeitige Rente

Beitragvon Neuling » 05.08.2011, 22:14

Hi zusammen,

die Rentenreformen der letzten Jahre haben einiges durcheinander gebracht, zumindest bei mir. Denn ich weiß inzwischen nicht mehr wann ich mit welchen Folgen in Rente gehen kann. Von meinem Alter her müsste ich bis etwa 66,5 arbeiten. Aber man hört so viel. Mir wurde z. G. neulich erzählt, dass man sehr wohl noch vorzeitig mit 60 in Rente gehen kann, auch wenn man nicht arbeitsunfähig ist. Da wollte jemand mit 60 aufhören zu arbeiten und sollte dafür aber eine 18,9prozentige Reduzierung seiner Renge bis zum Ende in Kauf nehmen. Stimmt das so oder hat man keine Chance, so viel früher in Rente zu gehen,
Neuling
Moderat Versichert ;-)
 


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Re: Vorzeitige Rente

Beitragvon VMD Bochum » 04.09.2011, 19:07

Stimmt nicht so ganz. Es geht maximal 14,4 % Rentenkürzung. 0,3% pro Monat, maximal 4 Jahre.

Dann kommt es auch drauf an, wieviel Jahre man eingezahlt hat. Ist man 35 Jahre, 40, oder 45 Jahre Berufstätig gewesen.
Behinderte dürfen mit 63 Jahren gehen, vorausgesetzt die Beitragszeiten ( versicherungsjahre ) sind erfüllt. Dann gehen die aber auch ohne Abzüge.

Generell gilt für uns jüngeren, mit 67 ist Rentenbeginnalter. Beamte dürfen noch bis 65. Auch bei Beamte gibt es Unterschiede, Polizei, Lehrer etc...

Man kann mit 63 gehen, sprich 4 Jahre eher, dann aber auch 14,4% Kürzung jeden Monat in Kauf nehmen.
VMD Bochum
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Vorzeitige Rente

Beitragvon MaennieD » 14.10.2011, 21:25

Hi VMD,

so ganz stimmt das nicht. Es gibt auch besonders langjährig Beschäftigte, die mit Vollendung des 65. Lebensjahres bereits 45 Versicherungsjahre voll haben. Sie müssen auch dann nicht länger, als bis 65 arbeiten, wenn sie nach dem 1.1.1949 und vor dem 1.1.1964 geboren sind. Besonders langjährig Versicherte erhalten also mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente. Dennoch können sie nicht mit 60 Jahren in Rente gehen, es sei denn, sie sind schwerbehindert und damit nicht mehr arbeitsfähig. Das früheste Renteneintrittsalter überhaupt ist die Vollendung des 62. Lebensjahres. Das gilt auch für besonders langjährig beschäftigte Arbeitnehmer. Sie müssen dann für jeden Monat, den sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen, einen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen, also im Höchstfall 10,8 Prozent. Dabei ist allerdings zu beachten, dass in die 45 Beitragsjahre sogenannte Anrechnungszeiten nicht eingerechnet werden.

Viele Grüße

MaennieD
MaennieD
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