Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?




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Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Beitragvon proximus » 01.04.2010, 15:43

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezgl. des Sonderkündigungsrecht bei der BHV. Ich möchte gerne den Vertrag zur Hauptfällikeit kündigen, habe aber leider die 3 Monate Kündigungsfrist überschritten.
Hätte ich jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer zur Hauptfälligkeit den Beitrag erhöht?

Vielen Dank für eure Antworten.
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Re: Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Beitragvon VMD Bochum » 04.09.2011, 19:55

Bei einer Beitragserhöhung hat man, laut VVG, ein Sonderkündigungsrecht binnen 1 Monat nach erhalt des Bescheid´s.

Wenn es allerdings eine Beitragsanpassung ist, dann wiederum nicht ;)
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