Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezgl. des Sonderkündigungsrecht bei der BHV. Ich möchte gerne den Vertrag zur Hauptfällikeit kündigen, habe aber leider die 3 Monate Kündigungsfrist überschritten.
Hätte ich jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer zur Hauptfälligkeit den Beitrag erhöht?
Vielen Dank für eure Antworten.
proximus

