von Defqon1 » 26.10.2011, 11:27
Hallo,
ich würde gern auch noch meinen Senf dazugeben.
Wie vorher schon richtig gesagt wurde ist es so, das ein Umzug in eine andere Wohnung kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Sprich, die Versicherung zieht genau so mit dir mit, wie der Hausrat den sie versichert.
Anders wäre es, wenn du z.B. mit deiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehst. Hier hast du die Möglichkeit die Hausrat zu kündigen, die kürzer besteht.
Auch wurde bereits richtig gesagt, dass wenn dein ehemaliger Vermieter "Schäden" im Nachhinein bemängelt, du aber schon nicht mehr in der Wohnung wohnst, die Hausrat so oder nicht dafür aufkommt, ebenso wenig wie eine private Haftpflichtversicherung. Als Beispiel:
Die Wohnung ist leer, Abnahme erfolgte und in der Leerzeit wirft ein Kind ein Fenster ein. So ein Schaden wäre an sich schon mal kein Hausratschaden, da die Außenverglasung Wohngebäudebestandteil ist und somit vorerst die Wohngebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommt.
Prinzipiell kann man nur sagen: Mach dir keine Sorgen!
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