Wann kann man eine Hausratversicherung kündigen?


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Wann kann man eine Hausratversicherung kündigen?

Beitragvon AchimSH » 21.09.2010, 18:28

Guten Abend!
Ich habe vor 4 Wochen meine Wohnung ordnungsgemäß an meinen Vermieter übergeben. Die Abnahme der Wohnung erfolgte mit vollster Zufriedenheit des Vermieters. Die Hausratversicherung ist noch ungekündigt, ich würde sie aber jetzt gerne sofort kündigen.
Aber im Hinterkopf hat man, dass da vielleicht doch noch etwas von den Vermietern kommen könnte und die Hausratversicherung dann wieder benötigen würde. Sind diese Gedankengänge gerechtfertigt, oder sagt die Hausratversicherung sowieso, dass nach der Kündigung keine Haftung mehr übernommen wird?
AchimSH
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Fa.Hansen » 09.10.2010, 15:31

Mit einer Hausratversicherung wird der Hausrat versichert. Eine Hausratversicherung ist nicht abhängig von der Wohnung. Ich glaube du sprichst die Situation an wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und es werden im Nachhinein noch Schäden festgestellt. Falls du solch eine Situation meinst, kommt deine Hausratversicherung dafür nicht auf. Und ich glaube auch eine Haftpflichtversicherung kommt für einen solchen Schaden nicht auf. Anders ist es wenn der Schaden innerhalb des Kündigungszeitraumes entstehen.
Fa.Hansen
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Speedy » 22.10.2011, 18:42

Hi Achim,

die Hausratversicherung hat doch nichts mit der Wohnung an sich zu tun. Die schließt du doch für deine Möbel und andere Dinge ab. Da geht es um die Versicherung von Brandschäden, Schäden durch Leitungswasser oder durch Diebstahl usw. Hast du deine Möbel alle verkauft und wohnst nicht mehr in einer eigenen Wohnung? Denn wenn du eine neue Wohnung beziehst, dann brauchst du da doch auch wieder eine Hausratversicherung. Wenn dein Mieter nun an der leeren Wohnung noch etwas auszusetzen hat, nützt dir deine Hausratversicherung gar nichts, denn die leere Wohnung ist sowieso nicht versichert.

BG

Speedy
Speedy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Defqon1 » 26.10.2011, 11:27

Hallo,

ich würde gern auch noch meinen Senf dazugeben.

Wie vorher schon richtig gesagt wurde ist es so, das ein Umzug in eine andere Wohnung kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Sprich, die Versicherung zieht genau so mit dir mit, wie der Hausrat den sie versichert.
Anders wäre es, wenn du z.B. mit deiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung ziehst. Hier hast du die Möglichkeit die Hausrat zu kündigen, die kürzer besteht.

Auch wurde bereits richtig gesagt, dass wenn dein ehemaliger Vermieter "Schäden" im Nachhinein bemängelt, du aber schon nicht mehr in der Wohnung wohnst, die Hausrat so oder nicht dafür aufkommt, ebenso wenig wie eine private Haftpflichtversicherung. Als Beispiel:
Die Wohnung ist leer, Abnahme erfolgte und in der Leerzeit wirft ein Kind ein Fenster ein. So ein Schaden wäre an sich schon mal kein Hausratschaden, da die Außenverglasung Wohngebäudebestandteil ist und somit vorerst die Wohngebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommt.

Prinzipiell kann man nur sagen: Mach dir keine Sorgen!
Nachrichten, Kommentare und Posts werden als unwissende Privatperson verfasst :-)
Defqon1
Unterversichert ;-)
 

 


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