von Frank » 15.03.2010, 21:28
Hallo Hans,
es stimmt, dass ein "einfacher" Unfall, wie du es nennst keine Voraussetzung ist, dass man seinen finanziellen Nutzen aus der Unfallversicherung ziehen kann. Es sind immer Folgeschäden des Unfalls die Voraussetzung, dass du Leistungen aus der Unfallversicherung bekommst. Die Höhe der Leistungen richten sich nach den Invaliditätsstufen. Je gravierender deine körperlichen Einschränkungen sind, umso höher auch die Zahlungen der Versicherung.
Allerdings kannst du, wenn die Unfallversicherung das anbietet, schon dann mit Leistungen rechnen, wenn du einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt brauchst. Hier bieten die Versicherungen das Krankenhaustagegeld an, welches zumindest die Zuzahlungen, die du im Krankenhaus zahlen musst, decken. Viele Versicherungen bieten darüber hinaus noch höhere Zahlungen an.
Tipps vom Fachmann Euer Frank