Ende vergangene Jahres habe ich eine Kunststofffüllung in einem Backenzahn bekommen. Ich habe zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Versicherung (Hanse-Merkur) abgeschlossen, die einen Teil der Kosten übernimmt, die ich sonst selbst zuzahlen müsste.
Da ich im Kleingendrucken der Zusatzversicherung gelesen hatte, dass ich vor einer Behandlung immer erst einen Kosten- und Behandlungsplan einreichen muss, habe ich meinen Zahnarzt natürlich vorab um selbigen gebeten. Laut Auskunft des Zahnarztes werden Behandlungspläne normalerweise nur bei größeren/teureren Eingriffen erstellt, nicht bei kleinen zahnärztlichen Behandlungen wie einer einseitigen Füllung (waren ca. 50 EUR Zuzahlung). Einen Behandlungsplan müsste er mir daher in diesem Fall gesondert in Rechnung stellen (ca. 20 EUR), da der Aufwand für das Erstellen des Behandlungsplanes in keinem Verhältnis zum Umfang/Aufwand der Behandlung stehen würde.
Zudem meinte er, daß private Zusatzversicherungen in solchen Fällen die Kosten üblicherweise auch ohne Vorlegen eines Kosten- und Behandlungsplans erstatten.
Als ich dann die Rechnung bei Hanse-Merkur eingereicht habe, kam die böse Überraschung. Erstattung abgelehnt, da kein Kosten- und Behandlungsplan vorlag. Ich habe dann nochmal bei Hans-Merkur nachgefragt ob sie mir, wenn ich kostenpflichtig einen Behandlungsplan hätte erstellen lassen, denn die Kosten für den Behandlungsplan auch erstattet hätten. Dies hat der Sachbearbeiter verneint und meinte, der Arzt dürfe für das Erstellen des Behandlungsplans nichts zusätzlich in Rechnung stellen.
Irgendwie fühle ich mich jetzt übers Ohr gehauen. Ich bin mir nur nicht sicher, ob vom meinem Zahnarzt oder von Hanse-Merkur. So werden mir zwar laut Vertrag auch die Kosten für Füllungen erstattet, nur bringt mir das nichts, wenn mich der Behandlungsplan zusätzlich fast soviel kostet wie mir die Versicherung letztendlich für die Füllung zurückerstattet....
Könnt Ihr mir sagen, was Eurer Erfahrung nach in solchen Fällen üblich ist?
Ist es üblich, dass private Zusatzversicherungen selbst bei solch geringfügigen Beträgen vorab einen Kosten- und Behandlungsplan sehen wollen?
Bzw. berechnen auch andere Zahnärzte das Erstellen des Kosten- und Behandlungsplans bei kleineren Behandlungen gesondert?
Damit ich weiß, ob ich meinen Zahnarzt oder die Versicherung wechseln soll.
Danke.
