von Udo » 23.02.2010, 19:13
Hallo Anne,
Versicherungen zahlen erst, wenn sie ihre Leistungspflicht und den Schaden geprüft haben. Einen Monat nach der Meldung des Schadens besteht aber Anspruch auf eine Abschlagzahlung in Höhe des umstrittenen Betrages.
LG