von Frank » 19.02.2010, 13:46
Die Hausratversicherung ist für alle im Haus oder in der Wohnung befindlichen Gegenstände vorgesehen, und die dort entstandenen Schäden werden abgedeckt. Wichtig ist aber, dass nur die Schäden, an denen Sie persönlich unbeteiligt sind, auch reguliert werden. EIn gutes Beispiel ist immer ein Wasserschaden. Wenn auf Grund eines Wasserschadens Teile der Einrichtung oder auch der festen Einbauten beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Auch bei einem Einbruch zahlt die Hausratversicherung den Schaden, der Ihnen durch das zerstören oder das abhandenkommen der Dinge entstanden ist. Es gibt eine Regel, die man vor Abschluss beachten muss, damit man seinen Hausrat nicht unterversichert, und den Wert der Gegenstände grob bemisst. Die Größe der Wohnung spielt bei der Berechnung eine Rolle. Vergleichen Sie am besten die Anbieter und deren Leistungen.
Tipps vom Fachmann Euer Frank