von Hartmut Schneider » 08.06.2010, 14:55
Hallo,
der Vorteil einer Ausbildungsversicherung (auch Termfixversicherung genannt, weil die vereinbarte Kapitalauszahlung zu einem fest vereinbarten Termin erfolgt) liegt darin, dass der Versicherungsnehmer und die Versicherte Person immer der Versorger der Familie ist. Bezugsberechtigter für die Leistung ist das Kind.
Stirbt der Versorger während der Vertragslaufzeit (also vor Ablauf der Versicherung) dann übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Beitragszahlung und der vereinbarte Betrag zuzüglich aller Überschüsse steht in vollen Umfang dem Kind zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Zusätzlich wird die vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt.
Hartmut Schneider
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