von Udo » 17.05.2010, 14:56
Hallo Anne,
Wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen anfallende Kosten. Aber auch dann gilt: Krankheitskosten werden nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Hinzu kommt, dass für einen notwendigen Rücktransport grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht.
LG Udo