Was jetzt?


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Beitragvon Susi » 05.03.2010, 20:05

Vor kurzem habe ich einen Friseurläden übernommen und jetzt festgestellt (4Monate später), dass in der Küche unter dem Linoleum ein großer Wasserschaden war und der komplette Boden durchgeschimmelt ist. Ich hab das meiner Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet und die sagt, den Schaden müsse der Vormieter tragen, da er diesen verursacht hat. Jetzt weigert sich aber der Vormieter und behauptet, er hätte dort NIE einen Wasserschaden gehabt. Was soll ich tun? Soll ich einen Gutachter beauftragen und kann dieser dann beweisen, dass der Schaden ein alter ist??
Susi
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Frank » 05.03.2010, 22:21

Hallo Susi,
sicherlich ist das ein großes Problem mit dem du dich lieber an einen Anwalt wenden solltest. Hier im Forum können wir dir nur Tipps geben, aber ein Anwalt kann dich da besser beraten und du übst so auch noch ein wenig Druck auf deinen Vermieter aus. Der Anwalt wird dir sicherlich raten einen Gutachter zu beauftragen, der dann nicht nur den Schaden feststellen kann, sondern, wenn es ein guter ist, auch gleichzeitig, wie lange das Wasser sich schon dort angesammelt haben muss.
Ich kann mir vorstellen, dass dein Vermieter vielleicht einsichtig wird, wenn er Post vom Anwalt bekommt. Anderer seits bleibt dir der Weg zu einer Klage, bei der dir der Anwalt auch helfen wird, nicht erspart um zu beweisen, wer der Verursacher des Schadens ist und für die Kosten aufkommen muss.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

 


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