wer Kinder hat, weiß, dass sie schnell einmal aus Unachtsamkeit einen Schaden anrichten können, der richtig teuer wird. Deshalb schließt man für seine Kinder möglichst eine Haftpflichtversicherung ab. Aber was ist, wenn die Haftpflichtversicherung dann nicht zahlt, weil sie der Auffassung ist, die Eltern hätten die Aufsichtspflicht nicht verletzt und es gäbe daher keine Verpflichtung zur Zahlung. Mit anderen Worten, der Geschädigte hat einfach Pech gehabt, weil ihm der Schaden von einem Kind zugefügt wurde. Nun soll ich meinen Nachbarn erzählen, dass sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, weil ich ja meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe. Mein Kind hat mit seinem Fahrradlenker aber die ganze Autotür zerkrazt. Da wird mein Nachbar begeistert von mir sein und die gute Stimmung in der Nachbarschaft ist für die Zukunft schon mal klar. So etwas geht doch nicht. Ich bezahle den Schaden jetzt aus meiner eigenen Tasche und ärgere mich darüber, dass ich Jahr für Jahr Beiträge an eine Versicherung bezahle. Von den bisherigne Beiträgen hätte ich wahrscheinlich den Schaden schon bezahlen können. Was ist das für eine bescheuerte Regelung, die Geschädigte auf ihrem Schaden sitzen lassen möchte?
Gruß
Päule
