Was, wenn Versicherung kündigt?


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Was, wenn Versicherung kündigt?

Beitragvon Speedy » 22.10.2011, 18:29

Was macht man eigentlich, wenn die Versicherung einem kündigt, weil man einige Zeit mit den Beiträgen in Rückstand geraten ist? Man darf doch ohne Versicherungsschutz nicht mehr fahren. Muss man dann sein Auto stehen lassen? Woher weiß die Polizei, wenn sie einen anhält, dass die Versicherung gekündigt wurde und dass ein Auto dann keinen Versicherungsschutz mehr hat? Und wie bekommt man wieder Versicherungsschutz? Ich kann mir vorstellen, dass, wenn einem einmal gekündigt wurde, kaum noch ein Versicherer bereit ist, eine neue Versicherung abzuschließen. Hat von euch schon mal jemand sowas erlebt?

Gruß

Speedy
Speedy
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Kallemann » 24.10.2011, 18:31

Hi Speedy,

wenn die deine Kfz-Versicherung gekündigt wird, musst du schnell werden. Am besten du bezahlst ganz schnell, damit du wieder Versicherungsschutz hast und lässt dir auch gleich eine neue eVB-Nummer geben bzw. bittest den Versicherer, sie ans Straßenverkehrsamt zu schicken. Wenn du das nämlich nicht machst dann bekommst du Post vom Straßenverkehrsamt. Die kostet dann auch gleich Geld, Verwaltungsgebühren, und darin wirst du aufgefordert, innerhalb von drei Tagen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen oder dein Auto abzumelden. Wenn du das auch nicht machst, dann kommt der Außendienst raus und kratzt dir die Siegel von den Nummernschildern. Stattdessen bekommst du einen knall-orangenen Aufkleber aufs Nummernschild, so dass jeder sofort erkennt, dass es entsiegelt ist und du damit nicht mehr fahren darfst. Da die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung ist, bekommst du immer wieder eine andere. Da musst du dir also nicht solche Sorgen machen.

Gruß

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 25.04.2012, 09:19

Hey,

zu meinem Vorredner:

Grundätzlich besteht zwar Annahmezwang, aber unter gewissen Voraussetzungen darf eine Versicherung auch jemanden ablehnen.

Zum Beispiel, wenn er von der Vorversicherung wegen Nichtzahlung gekündigt wurde (siehe §5 Abs. 4, Satz 3 PflVG).

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

 


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