von Udo » 01.03.2010, 21:32
Hallo,
was als Unfall zählt, ist genau festgelegt: „Der Versicherte muss durch ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden erleiden“, heißt es in den Bedingungen. Außerdem muss es ein bleibender Schaden sein. Wie viel Geld es dann gibt, hängt vom Grad der Invalidität und der Versicherungssumme ab. Anspruch auf die Gesamtsumme besteht nur bei 100- prozentiger Invalidität.
LG