von MadamS » 18.09.2010, 18:44
Wer sich für einen Familien-Rechtsschutz entscheidet, muss allerdings wissen, dass damit nicht die Kosten für alle Streitigkeiten abgesichert werden. So gewährt diese Versicherung üblicherweise ausschließlich Schutz für den so genannten privaten Lebensbereich, nicht aber für berufs- oder gewerkschaftsbedingte Streitfälle. Zu den typischen Leistungsbereichen einer Rechtsschutzversicherung Familie gehören beispielsweise Streitigkeiten im Erbschaftsrecht, im Familienrecht, der Rechtsschutz bei Wohnungs- und Grundstücksstreitigkeiten, Schadenersatz-Rechtsschutz (Kostenschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, hierzu gehören unter anderem auch Schmerzensgeldforderungen oder Reparaturkosten), Straf-Rechtsschutz (nur bei fahrlässigen Handlungen, nicht bei vorsätzlichen Delikten) und Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (etwa bei einer Anzeige wegen Ruhestörung). Wer als Fußgänger, Radfahrer oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, genießt Versicherungsschutz, nicht aber, wer mit dem Auto unterwegs ist. Wer also als Eigentümer, Fahrer oder Halter eines Kraftfahrzeuges von einer Rechtsstreitigkeit betroffen ist, kann seine Rechtsschutzversicherung Familie üblicherweise nicht einsetzen. Hierfür lassen sich beim Familien-Rechtsschutz aber individuell Ergänzungen vereinbaren. Mitversichert bei einem Familien-Rechtsschutz sind, wie der Name schon andeutet, der Versicherungsnehmer und seine Familie. Dazu zählen neben dem Ehegatten auch die minderjährigen Kinder.