von proximus » 29.03.2010, 09:16
Hallo Christiane,
das ist immer fallabhänig. Wenn dein Nachbar schudhaft gehandelt hat und deswegen die Waschmaschine ausgelaufen ist, dann müsste er dafür auch aufkommen. Würde in dem Fall seine Privathaftpflicht regulieren, falls er eine hat.
Wenn du deinem Nachbarn kein verschulden nachweisen kannst, dann muss deine Hausratversicherung den Schaden regulieren.
Der Vorteil hierbei ist, das die Hausratversicherung zum Neuwert entschädigt. Jedoch würde die Haftpflicht deines Nachbarn nur nach Zeitwert regulieren.
Deswegen würde ich dir raten, diesen Schaden bei deiner Hauratversicherung einzureichen.
Falls nicht nur Hausratgegenstände beschädigt wurden sondern zusätzlich das Gebäude beschädigt wurde und es sich um keine Mietswohnung handelt, dann muss dieser Schaden auch der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden.