von Udo » 25.04.2010, 20:10
Hallo Anna,
seit kurzem gibt es für Versicherungsvertreter die Pflicht zu belegen, für wen sie arbeiten und ob sie bei der Industrie- und Handwerkskammer registriert sind. Diese Registrierung bekommt man nämlich nur, wenn man die nötige Sachkunde nachweisen kann und selber haftpflichtversichert ist. Das ist wichtig, falls dem Kunden durch Beratungsfehler Schäden entstehen, für die der Vertreter eventuell haften muss. Außerdem muss er über das Beratungsgespräch ein Protokoll schreiben und Ihnen überlassen. Damit können Sie als Kunde später mögliche Falsch-Beratungen beweisen. Bestehen Sie auf das Protokoll – und darauf, dass er es gleich vor Ort anfertigt und unterschreibt. Vertreter, die sich dagegen sträuben, sollten Sie gleich wieder vor die Tür setzen.
LG Udo