Eine Beschreibung der Risikolebensversicherung hat mich verwirrt, dort steht:
"Tritt dieser ein, lassen sich Hinterbliebene oder besonders nahestehende Personen aus dem persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers finanziell absichern. Dazu zählen etwa Geschäfts- oder Lebenspartner, aber häufig auch die Geliebte oder ein einzelner Vertreter aus der eigenen Familie." (Links sind nur für registrierte User sichtbar.)
Muss ich wirklich meinem Geschäftspartner davon erzählen? Muss ich ihn finanziell absichern?
Ich hoffe auf Rat vom Fachmann.
Ralf
