wann treten Reiserücktritts- Versicherungen ein, bzw. welche Gründe müssen genau vorliegen damit die Reiserücktritts- Versicherung zahlt.
LG Anne
Udo hat geschrieben:Hallo Anne,
Reiserücktritts- Versicherungen treten ein, wenn wegen plötzlicher Krankheit oder eines Unfalls eines Mitreisenden alle nicht mehr fahren können. Zudem wird bei schweren Eigentumsschäden der Versicherten gezahlt, zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand oder Einbruch. Auch Schwangerschaft oder eine Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen zählen als Rücktrittsgründe, für die Versicherungen eintreten. Bei den meisten Gesellschaften sind inzwischen auch der Jobverlust oder der überraschende Antritt einer neuen Stelle nach Arbeitslosigkeit versichert. Nicht gezahlt wird allerdings bei Absagen aus Angst vor Terroranschlägen oder nach Naturkatastrophen. Da muss mit dem Veranstalter verhandelt.
LG Udo