von Udo » 27.04.2010, 16:35
Hallo Melanie,
Leider ja. Zwar gibt es in den Versicherungsbedingungen eine Klausel zur „Außenversicherung“, doch diese besagt, dass für Sturm- und Hagelschäden der Schutz nur dann gilt, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. Und das war bei Ihnen der Fall.
LG Udo