Wer kennt die dynamische Unfallversicherung der Allianz?


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Wer kennt die dynamische Unfallversicherung der Allianz?

Beitragvon Frank » 19.01.2011, 22:49

: Habe zwei nicht grad ruhige Kinder, die jetzt grad mal 4 Jahre sind aber ich denke mal man kann sie nicht früh genug absichern. Da es zwei kleine Rabauken sind und nicht wirklich ängstlich, denke ich mir mal das es nicht immer gut ausgehen wird irgendwas wird mal passieren und aus diesem Grund möchte ich meine Beiden Zwerge gut versichern. Ich möchte mir einfach sicher gehen das ich das Beste für meine Zwerge gemacht habe. Jetzt habe ich mir schon mehrere Versicherungen angeschaut und bin bei der dynamischen Unfallversicherung der Allianz hängengeblieben. Kann mir hier vielleicht mal jemand erklären wieso sie Dynamisch heisst? Vielleicht kann mir ja auch jemand mal sagen ob sie wirklich so gut ist wie sie sich anhört.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
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Beitragvon Sanne » 19.01.2011, 22:52

Also zuerst mal hallo. Klar kann man Kinder nicht genug absichern.Ob beim Toben, laufen oder springen, wenn Kinder spielen, gehen sie immer Risiken ein.Ob bei Unfällen in der Schule oder im staatlich anerkannten Betreuungseinrichtungen wie z.B Kindergarten sind sie zwar über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, diese gilt aber nicht in der Freizeit und hat zudem ein völlig anderes Leistungsspektrum als die private Unfallversicherung. Vor allem eine hohe Kapitalsumme im Invaliditätsfall können Sie nur über diese dynamische Unfallversicherung absichern. Auf jeden Fall sichert man sich die Zukunft der Kinder auch finanzell ab.Dynamisch heisst sie weil die Leistungen jährlich um den Prozentsatz angehoben um den der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt, mindestens aber um 5 Prozent. Im gleichen Verhältnis steigt auch der Beitrag, wenn man aber zwischendurch auf eine Anpassung verzichten möchte ist das auch jederzeit möglich. So ich hoffe ich konnte ein kleines bisschen behilflich sein. Wünsche auf diesem Wege noch viel spass noch mit den Zwergen.
Sanne
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 20.01.2011, 10:28

Hallo Frank,

ich kenne leider nicht die Bedingungen der Allianz-Unfallversicherung.

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gibt es diese Unfall-Definition:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Nur, welche Unfälle würden denn nicht unter diese Definition fallen?

z.B.: Unfälle infolge von Eigenbewegungen,
Unfälle infolge von Bewustseinsstörungen (Schwindelanfälle, Kreislaufprobleme, Hitzeeinwirkungen, Tabletteneinnahmen usw9

Weiterhin sind folgende Schäden oft bei Unfallversicherungen ausgeschlossen:
Wenn infolge der Einnahme von Nahrungsmittel Vergiftungen bzw. Infektionen entstehen,
Wenn infolge von Tierbissen oder Tierstiche Infektionen entstehen (z.B. Zeckenbiss)
Wenn infolge von unfallbedingten Heilmaßnahmen Infektionen, Vergiftungen, Strahlenschäden entstehen.

Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen,
Einnahme von giftigen Stoffen,
Einwirkung von Kälte Hitze,
Wasser- oder Nahrungsmangel,
Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten

Wenn solche Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen stehen, sollte man diesen Vertrag nicht abschließen.

Außerdem empfehle ich bei Kindern die Mitversicherung von Bergungskosten von mindestens 20.000 € und der Versicherungsschutz sollte 24 Stunden am Tag und Weltweit gelten.

Schauen Sie sich einmal den BoxPlusTarif von der AXA an - hier ist alles versichert, was ich oben aufgezählt habe.

Freundliche Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 20.01.2011, 12:00

Hallo Frank,
wenn Sie den Ratschlägen hier im Forum Vertrauen schenken möchten, machen wir es kurz: Allianz-Finger weg, Dynamik wurde
von Sanne schön erklärt, und als Empfehlung für die Kleinen Tarif "Vollschutz" der HKD.

Gruß,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Bundesadler » 21.01.2011, 11:09

Ich seh das so wie swing kid mit dem Tarif VARIO Vollschutz von der Haftpflichtkasse Darmstadt. Er ist zwar nicht der billigste Tarif, dafür aber ein sehr Leistungsstarker. Du kannst Dich ja gern selbst davon überzeugen, indem du den Vergleichsrechner von Links sind nur für registrierte User sichtbar. mit Daten und Leistungswünschen fütterst und dann den Vollschutz mal mit 2 weiteren Tarifen über "Deckungsvergleich" vergleichst.
Bundesadler
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 21.01.2011, 13:50

meine lieben Unfallspezialisten

@swing Kid
@ Bundesadler

habt Ihr Euch auch schon einmal die Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen des Tarifes VARIO Vollschutz von der Haftpflichtkasse Darmstadt angesehen?

In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:
4.1.1 Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen,
auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen,
sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere
Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
ergreifen.
4.1.5 Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass
sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges
an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen
Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von
Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
4.2.2 Gesundheitsschäden durch Strahlen.
4.2.4 Infektionen
4.2.4.1 Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie
- durch Insektenstiche oder -bisse oder
- durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen
verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder
später in den Körper gelangten.
4.2.5 Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe
durch den Schlund
4.2.7 Bauch- oder Unterleibsbrüche.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter
diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende
Einwirkung entstanden sind.
zu 4.2.7 - infolge von Eigenbewegungen besteht kein Versicherungsschutz (Anmerkung)

Fundstelle: Links sind nur für registrierte User sichtbar.


Wie kommt es, dass Ihr einen solchen Tarif empfehlen könnt?

Auch Ihr solltet Euch einmal den Tarif BoxPlus von der AXA anschauen.

Freundliche Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 21.01.2011, 14:37

Oha lieber Schlappi...
Du weisst, im Normalfall schätze ich Deine Beiträge, aber das war ja mal gar nichts!
Lies Dir die Bedingungen mal bitte genau durch. Du beziehst Dich auf die allgemeinen
Versicherungsbedingungen der HKD. Ab Seite 15 wird dann definiert, was genau im Tarif Vollschutz versichert ist. Aber Fehler dürfen jedem passieren...

Nur als Beispiel:
zu 4.2.7 - infolge von Eigenbewegungen besteht kein Versicherungsschutz (Anmerkung)

Da schau her:
8. E rhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen
In Ergänzung zu Ziffer 1.4 AUB 2007 gelten als Unfall auch durch er höhte
Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen verursachte
a) Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche sowie
b) Schädigungen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
c) Verrenkungen eines Gelenks,
d) Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln oder Menisken.
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheiben


Du darfst gerne Abbitte leisten, wird Dir selbstverständlich gewährt :wink:

Grüße,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 21.01.2011, 15:16

Auf die Schnelle gefunden:
Gesellschaft kurz AXA Haftpflichtkasse Darmstadt
Gefahrengruppe A A
Zielgruppe Normal Normal
Versicherer (nur bei Finanzdienstleisterkonzepten) Entfällt Entfällt
Ausfertigungsgebühr 0 0
Tarifstand Datum 01.05.2009 01.12.2010
Grund-Tarifbezeichnung BOXPlus Extra VARIO
Tarifbezeichnung BOXPlus Extra VARIO Vollschutz
AUB AUB-2008 (05.2009) AUB-2007 (12.2010) + BBU VARIO (12.2010)
Tarife / Angebote / Bedingungen für besondere Berufsgruppen Ja Ja
Werden / sind erheblich Erkrankte versichert? Nein Nein
Einschluss bestimmte Hobbys Nein Ja
Unveränderte Fortführung des Versicherungsschutzes Nein Nein
Beitragsfreie Einschlüsse / Versicherungssummen Ja Ja
Progression 0 % 0 %
Progression Besonderheiten Gestaffelte Invaliditätsleistung je nach Invaliditätsgrad Keine Besonderheiten
Unfallrente Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich. Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich.
Unfallrente Höchstsumme in % der Invaliditätsgrundsumme Entfällt Entfällt
Unfallrente Höchstsumme in EUR 1.000 EUR 1.500 EUR
Unfallrente alleine versicherbar? Nein Ja
Wird eine weitere Unfallrente bei Invalidität angeboten? Nein Nein
Krankenhaustagegeld Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich. Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich.
Krankenhaustagegeld Höchstsumme in ‰ Entfällt 1
Krankenhaustagegeld Höchstsumme in EUR 50 EUR 75 EUR
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld? Nein Ja
Kosmetische Operationen Ja Ja
Kosmetische Operationen Höchstsumme in % Entfällt Entfällt
Unfalltod Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich. Nicht mitversichert, aber gegen Beitragszuschlag möglich.
Unfalltod Höchstsumme in % Entfällt Entfällt
Übergangsleistung Höchstsumme in % Entfällt 10 %
Übergangsleistung Höchstsumme in EUR Entfällt 20.000 EUR
Unfalltagegeld Nein Nein
Bergungskosten Ja Ja
Verbesserte Gliedertaxe Ja Ja
Auswahl Mindesthöhe Gliedertaxe Ja Ja
Gliedertaxe eines Auges 80 % 60 %
Gliedertaxe des Gehörs auf einem Ohr 60 % 45 %
Gliedertaxe des Geruchsinns 10 % 20 %
Gliedertaxe des Geschmacksinns 10 % 20 %
Gliedertaxe der Stimme 100 % 100 %
Gliedertaxe eines Armes im Schultergelenk 85 % 80 %
Gliedertaxe eines Armes oberhalb des Ellenbogengelenks 75 % 80 %
Gliedertaxe eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 70 % 75 %
Gliedertaxe einer Hand im Handgelenk 70 % 75 %
Gliedertaxe eines Daumens 30 % 30 %
Gliedertaxe eines Zeigefingers 20 % 20 %
Gliedertaxe eines anderen Fingers 12 % 10 %
Gliedertaxe eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 80 % 80 %
Gliedertaxe eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 70 % 75 %
Gliedertaxe eines Beines bis unterhalb des Knies 60 % 65 %
Gliedertaxe eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 55 % 60 %
Gliedertaxe eines Fußes im Fußgelenk 50 % 60 %
Gliedertaxe einer großen Zehe 15 % 15 %
Gliedertaxe einer anderen Zehe 5 % 5 %
Hilfs- und Pflegeleistung durch Dritte Nein Ja
Alkoholklausel Nein Ja
Alkoholklausel Führen von Kfz 0,00 Promille 1,59 Promille
Bruch und Frakturen mitversichert? Ja Nein
Ertrinken und Ersticken Nein Ja
Tauchtypische Gesundheitsschäden Ja Ja
Gesundheitsschädigung durch Erfrierungen Ja Ja
Gesundheitsschädigung durch Gase, Dämpfe Ja Ja
Impfschäden Ja Ja
Infektionskrankheiten allgemeine Ja Ja
Infektionskrankheiten durch Insektenstiche / -bisse Ja Ja
Infektionskrankheiten durch andere Tiere Ja Ja
Kriegsausbruch / Innere Unruhen Ausland Ja Ja
Kraftanstrengungen erhöhte Ja Ja
Meldefristen Ja Ja
Meldefrist Eintritt Invalidität Monate 24 Monate 24 Monate
Meldefrist Geltendmachung Invalidität Monate 24 Monate 36 Monate
Psychische Störungen Nein Ja
Rettungsmaßnahmen Nein Ja
Leistung bei Unfall durch schwere Krankheiten Nein Ja
Leistung bei schweren Krankheiten Nein Ja
Strahlenschäden / Strahlenunfälle Ja Ja
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen Nein Ja
Vergiftungen durch Nahrungsmittel Ja Ja
Mitwirkungsanteil / Vorerkrankungen 50 % 70 %
Versehensklausel Nein Ja
Versicherungsschutz bei auftretender Pflegebedürftigkeit Nein Ja
Erweiterung Wundinfektionen Ja Ja


Ein bisschen unübersichtlich, Copy+Paste sei dank... Wer sich aber die Mühe macht, wird erkennen, dass der Tarif Vollschutz der HKD umfangreicher ist als der BoxPlus. Beispiel Gliedertaxe: Die HKD ist in 9 Fällen für den VN vorteilhafter, AXA nur in 2.
-Der Mitwirkungsanteil bei der HKD ist höher;
-Die HKD leistet auch bei auftretender Pflegebedürftigkeit,AXA nicht;
-Die HKD hat eine weitaus vorteilhaftere Frist für die Geltendmachung der Invaliditätsleistung;
-HKD versichert auch Unfälle durch psychische Störungen, die AXA nicht;
-Rettungsmassnahmen gelten bei der HKD als Unfallereignis, so leider nicht bei der AXA;
und, und, und...
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 21.01.2011, 15:25

By the way: Die AXA hat eine Teilnahme am letzten Unfallversicherungstest der Stiftung Warentest abgelehnt. Warum??

Grüße,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

 


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