von Carlo » 06.07.2010, 19:46
Guten Abend Hans,
Die Schäden an Ihrem Fahrzeug sind ja echt nicht schön. Die Eltern der Kinder sind nur zum Teil für den angerichteten Schaden zu belangen. Für die Kinder der Gruppe, die sich noch im Kindergartenalter befinden, haften die Eltern für den Entstandenen schaden (nach dem Grundsatz: „Eltern haften für Ihre Kinder“), denn auch wenn die Kinder es gewohnt sind alleine draußen zu sein, so entbindet es die Eltern nicht von der Aufsichtspflicht. Eine Kontrolle der Eltern ca alle 30 Minuten sollte stattfinden. Bei den älteren Kindern, die schon im Schulpflichtigen Alter sind, müssen die Eltern nicht Haften, denn in diesem Alter gehen Kinder meist auch schon allein zur Schule oder zum Sport und genießen dadurch größere Freiräume, wodurch die Eltern nicht mehr zu dauernden Kontrolle verpflichtet sind. So auch ein Entscheid des BGH aus dem Jahr 2009.
Ich würde Ihnen raten, dass Sie sich mit den Eltern der Kinder in Verbindung setzten und einen gemeinsamen Lösungsweg finden.
Einen schönen Abend noch
Carlo