von Susi » 09.10.2010, 11:57
Die Kindererziehungszeiten zählen zu den beitragsfreien Zeiten. Derjenige der die Kinder erzogen, bekommt die Erziehungszeit angerechnet. Nur einem Elternteil kommt dieses zu Gute. Sollten jedoch beide Elternteile gemeinsam die Kinder erzogen haben, dann kann es festgelegt werden, wem diese Erziehungszeit angerechnet werden kann. Die Kindererziehungszeit wird mit dem Verdienstdurchschnitt aller Angestellten und Arbeiter ermittelt und kann somit im Leistungsfall ausgerechnet werden. Berücksichtigungszeiten sind die Zeiten, die bis zum 10. Lebensjahr hinausgehen. Durch diese Zeiten alleine hat man aber noch keinen Rentenanspruch. Eine Erhöhung der Rente ist dadurch auch nicht gegeben. Es wird ein Durchschnitt aller Versicherten errechnet. Durch diesen Entgeltpunkt je Jahr werden dann die Kindererziehungszeiten errechnet.