von swing kid » 23.11.2010, 06:53
Hallo hego,
kommt darauf an. Wenn die Bekannten die Sachen in deinem Auto gelagert hatten, zahlt die jeweilige HR-Versicherung der
Betroffenen seinen Teil. Wenn Du die Sachen geliehen hattest, ist das ein Fall für die PHP. Allerdings wird dann nur gezahlt, wenn der Verlust geliehener, gemieteter oder gepachteter Sachen in der Police gesondert vereinbart ist. Auch hier gelten dann meistens Höchstgrenzen, und, je nach Anbieter, evtl. auch eine SB.
Gruß,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.