Wessen Kfz-Haftpflicht leistet bei Unfall während Einparkens


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Wessen Kfz-Haftpflicht leistet bei Unfall während Einparkens

Beitragvon Ulli » 14.06.2010, 19:26

Während des rückwärts Ausparkens, wurde ich von einem anderen PKW von hinten gerammt und meine Rücklichter sowie das Heck wurden stark beschädigt. Ich hatte das andere Fahrzeug nicht gesehen, und das obwohl ich konstant in alle Spiegel schaute um den Bereich hinter meinem PKW abzusichern und auch mein Mann, der mit im Wagen saß seine Augen nach hinten gerichtet hatte. Der Unfallgegner, ein älterer Herr, gibt nun uns die Schuld am Auffahrunfall und meint wir müssen die Schäden, die bei ihm entstanden sind zahlen. Wir sehen das anders und meinen, dass auch der Herr eine Mitschuld an dem Unfall hat, da er eindeutig zu schnell war, sonst hätten wir ihn kommen sehen.
Wessen Versicherung muss nun zahlen, die unsere , die seine oder kommt jeder für seinen eigenen Schaden auf?
Vielen Dank im voraus
Ulli
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Chris » 15.06.2010, 05:14

Guten Morgen,
das was Sie schildern ist keine Seltenheit. Es ist so, dass wenn Sie ausparken sie natnürlich den Verkehr im Auge behalten müssen und zudem langsam zurücksetzen sollten. Im Gegenzug gilt es natürlich auch für Fahrzeuge die hinter Ihnen auf dem Parkplatz fahren. Auf einem Parkplatz ( egal wie groß ) gilt ein langsames und angepasstes Fahren. Wäre dieses der Fall gewesen, hätten Sie sicher das andere Fahrzeug gesehen und der andere Fahre hätte bemerkt das Sie ausparken wollen und es wäre nicht zu diesem – so wie Sie schildern- nicht so kleinen Schaden gekommen.
Es ist schwer hier eine eindeutige Aussage zu treffen, da Faktoren wie zum Beipsiel die Frage ob die Lampen , die Anzeigen das sie rückwärts fahren, intakt waren und leuchteten fehlen. Gibt es Zeugen für diesen Unfall, oder wurde evt die Polizei geholt ? Auf jeden Fall würde ich dieses genaue Anliegen mit der eigenen Versicherung besprechen, die werden Ihnen ganz sicher eine genaue Antwort geben können. Vom Grundprinzip aber her gilt dennoch die Aussage, wer auffährt hat schult.
Gruß Chris
Chris
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Bundesadler » 22.06.2010, 09:12

der Grundsatz "Wer auffährt, hat Schuld" stimmt schon. Aber wer ist denn in diesem Fall aufgefahren? Die Fragestellerin beim rückwärts ausparken? Oder der "ältere Herr" beim Fahren?

War die Polizei vor Ort und hat den Fall aufgenommen? Das wäre in diesem Fall sehr gut, da sonst Aussage gegen Aussage steht, was nie Ideal ist...

Viele Grüße
Viele Grüße
Bundesadler
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