Als Antwort erhielt ich, dass Zuschläge und eventuelle Mehrarbeiten vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen abgezogen werden, danach lege ich unter der Grenze, somit bin ich Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. In unserer Betriebsvereinbarung ist feste Mehrarbeit von 24 Stunden im Monat vereinbart und das seit 4 Jahren bis zeitlich nicht begrenzt.
Stimmt dies? Bzw. was könnte ich nun tun?
