von Udo » 19.05.2010, 14:46
Hallo Anne,
Bei mindestens Windstärke acht muss Ihre Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen. Sie müssen Ihrer Versicherung aber nicht nachweisen, dass diese Windstärke direkt auf Ihr Gebäude aufgetroffen ist. Es reicht ein Nachweis der Wetterstation, dass dieser Wert in der Nähe Ihres Hauses gemessen wurde.
LG Udo