Sicher, es klingt toll: Steuern und Sozialabgaben sparen und fürs Alter vorsorgen. Doch diese Gleichung der bAV geht in vielen Fällen nicht auf. Das zeigen zahllose Fälle aus der Praxis. Punkt 1: gebrochene Erwerbsbiographien. Eine gute bAV braucht einen stetigen Verlauf und regelmäßige Einzahlungen; wenn das Einkommen irgendwann wegbricht, bringen auch die Verträge häufig nur noch wenig. Punkt 2: Wer schon mal seinen Arbeitgeber gewechselt hat, weiß ein Lied von dem hin und her mit verschiedenen Verträgen zu singen. Und wer häufiger den Job wechselt, steht am Ende schlimmstenfalls mit Policen da, die kaum etwas wert sind. Nur wenige bAV-Systeme sind flexibel und lassen sich problemlos zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen. Apropos Flexibilität: Viele Arbeitnehmer reiben sich die Augen, wenn sie erfahren, dass sie ihre bAV-Verträge nicht kündigen oder beleihen können.
So weit so schlecht – doch es kann noch schlimmer kommen. Wenn im Extremfall der Friseurin mit einem Bruttoeinkommen von 1200 Euro das Angebot für eine bAV über 240 Euro im Monat auf den Tisch liegt, sollte jedem der Irrsinn klar sein. Bei kleinen und kleinsten Einkommen wird eine bAV kaum eine auskömmliche Rente bringen. Geschweige denn, dass die Verbraucher sie bezahlen könnten. Schon gar nicht, wenn der Arbeitgeber nichts dazugibt. Ja, eine solche schlichte Gehaltsumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss gibt es leider häufig. Was soll da eine flächendeckende bAV?
Klar ist: Eine betriebliche Altersvorsorge nützt den Arbeitgebern, denn für die Zahlungen spart er die Sozialabgaben. Klar ist auch: Mit bAV-Verträgen lässt sich Geld verdienen, Vermittlungs- und Verwaltungsprovisionen gibt es schließlich auch hier. Sicher: Es gibt Konstellationen, Berufsgruppen und Erwerbsbiographien, bei denen die bAV auch für Arbeitnehmer eine gute Sache ist. Aber eben nicht für alle