von swing kid » 19.12.2010, 20:13
Der Leistungskatalog der gewählten PKV muss jedoch die leistungen mindestens beinhalten, die auch die GKV "kennt".
Ansonsten passt es wie von Fa. hansen beschrieben.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.