Hi!
Also meistens ist es so, dass die Zuteilung jederzeit schriftlich oder mündlich beantragt werden kann. Diese Vormerkung wird aber von der LBS nicht bestätigt. Führt dann die Vormerkung zum gewünschten Bewertungsstichtag NICHT zur Zuteilung, bleibt sie trotzdem weiterhin wirksam, d. h. also der Vertrag nimmt, an den folgenden Zuteilungshandlungen so oft teil, bis er zugeteilt wird, ohne einen erneuten Antrag stellen zu müssen.