Wie muss eine Versicherung ein Diebstahl schaden zahlen!!


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Wie muss eine Versicherung ein Diebstahl schaden zahlen!!

Beitragvon turbovr » 02.12.2010, 07:34

Hallo liebe gemeinde,

Ich habe folgendes problem:
Am 2.10.2010 wollten unbekannte mein Auto klauen haben aber NUR die Ausstattung und den Tacho mitgenommen.
Zum glück habe ich eine Teilkasko!!
Die Versicherung hat mir gleich ein Gutachter geschickt.

Restwert 9900€ der schaden beläuft sich auf 7300€.Das heisst für mich das es kein Wirtschaftlicherschaden ist, oder???
Die Versicherung hat aber ein wirtschaftlichen Angerechnet!!!Also kam das Auto in einer Börse und es hat gleich einer 6600€ geboten.

>Jetzt mir die versicherung die differenz von 9900€ zu 6600€ auszahlt!!Ist das richtig???
Mein Anwalt sagte mir das ich die restliche Summe bekomme wenn das Auto wieder repariert ist und ich Rechnungen vorzeige..ist das immer so???


mfg Stephan
turbovr
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon AXA » 23.12.2010, 13:15

Hm... sowie ich das sehe, hast Du den falschen Anwalt genommen.

Gruß AXA
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

 


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