von Fa.Hansen » 13.09.2010, 08:30
Der Zweitwagen sollte bei der gleichen Gesellschaft versichert werden, bei der auch schon der Erstwagen versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrer über 23 Jahre alt ist. Die Einstufung ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse 2=85%. Sollte man aber aus Kostengründen bei einer billigeren Versicherungsgesellschaft versichert werden, dann ist die Einstufung auch SF2 = 85%. Die Bedingung ist da aber, dass zur nächsten Hauptfälligkeit das Erstfahrzeug bei der neuen Versicherung versichert wird. Sonst ist es die SF ½ = 140%. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen in der Regel identisch sein. Ein abweichender Fahrzeughalter ist daher, außer bei Ehegatten/Lebenspartner nicht möglich. Das heißt, z.B. ist der Ehemann Halter und Versicherungsnehmer des Erstautos. Die Ehefrau kann Halter des Zweitwagens sein. Aber Versicherungsnehmer bleibt der Ehemann
Beste Grüße