Wie wird ein Zweitwagen in der Kfz Versicherung eingestuft


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Wie wird ein Zweitwagen in der Kfz Versicherung eingestuft

Beitragvon ManjaM » 13.09.2010, 08:27

Wie wird ein Zweitwagen in der Kfz Versicherung eingestuft?
Ich habe von meinem Mann zum Geburtstag ein Auto geschenkt bekommen. Nun möchten wir das dieser als Zweitwagen läuft. Aber wir kennen uns damit nicht aus und möchten nun einmal wissen wie das mit der Einstufung von einem Zweitwagen so ist!. Kann mir jemand schnell antworten, Danke
ManjaM
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Fa.Hansen » 13.09.2010, 08:30

Der Zweitwagen sollte bei der gleichen Gesellschaft versichert werden, bei der auch schon der Erstwagen versichert ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Fahrer über 23 Jahre alt ist. Die Einstufung ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse 2=85%. Sollte man aber aus Kostengründen bei einer billigeren Versicherungsgesellschaft versichert werden, dann ist die Einstufung auch SF2 = 85%. Die Bedingung ist da aber, dass zur nächsten Hauptfälligkeit das Erstfahrzeug bei der neuen Versicherung versichert wird. Sonst ist es die SF ½ = 140%. Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen in der Regel identisch sein. Ein abweichender Fahrzeughalter ist daher, außer bei Ehegatten/Lebenspartner nicht möglich. Das heißt, z.B. ist der Ehemann Halter und Versicherungsnehmer des Erstautos. Die Ehefrau kann Halter des Zweitwagens sein. Aber Versicherungsnehmer bleibt der Ehemann
Beste Grüße
Fa.Hansen
Moderat Versichert ;-)
 

 


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