von Andrea » 06.03.2010, 20:58
Hallo Marc,
auch hier kommt es auf die Versicherungsgesellschaft an. Zum einen ist es ausschlaggebend wie lange du kein KFZ mehr auf deinen Namen versichert hattest. Sollte die Zeitspanne unter sieben Jahren liegen, lassen es viele Versicherungen zu, dass du zu den gleichen Konditionen wieder aufgenommen wirst. Mit gleichen Konditionen meine ich die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse. Bei anderen Versicherungen ist es auch möglich, dass Sie dich pro nicht versichertes Jahr um eine Schadensklasse wieder nach oben stufen.
Wenn deine Unterbrechung mehr als sieben Jahre betragen hat, dann kann es sein, dass du in den Unterlagen des Straßenverkehrsamtes gelöscht worden bist, und du deshalb wieder als Fahranfänger eingestuft werden wirst.