von Kallemann » 23.02.2012, 09:56
Hi Neuling, hallo Alex,
so, wie es Alex mit der großen und kleinen Witwenrente beschrieben hat, ist es schon richtig. Aber trotzdem gibt es Einkommensgrenzen und wenn eine Witwe oder ein Witwer sehr viel verdient, während der verstorbene Partner eine geringe Rente hat, kann es schon mal sein, dass keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Das Berechnungsverfahren ist ziemlich kompliziert, aber grundsätzlich kann man sagen, dass Rente und Einkommen addiert werden und davon ein Betrag von 60 % zuzüglich eines pauschalen Zuschlags, der in West- und Ostdeutschland unterschiedlich hoch ist, als Gesamteinkommen zugrunde gelegt wird. Beträgt z. B. das Einkommen des Hinterbliebenen 3 000 Euro und der Verstorbene hatte eine Rente von 1000 Euro, dann würde in den alten Bundesländern das Gesamteinkommen des Hinterbliebenen 60 % von 4 000 Euro zuzüglich rd. 290 € betragen, also 2 690 € und damit würde keine Rente gezahlt. Reduziert sich aber das Einkommen des Hinterbliebenen auf z. B. 1 500 €, dann müsste sein Gesamteinkommen 1 790 € betragen und er würde 290 € Rente bekommen - also alles sehr grob dargestellt, weil wie gesagt, das Berechnungsverfahren etwas komplizierter ist.
Gruß
Kallemann