Wittwenrente und Einkommensgrenzen


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Wittwenrente und Einkommensgrenzen

Beitragvon Neuling » 04.02.2012, 00:41

Hallo,

Wittwen und Wittwer erhalten nach dem Tod ihres Ehepartners doch eine Wittenrente in Höhe von 60 Prozent von dessen ursprünglicher Rente. Gilt das eigentlich uneingeschränkt oder gibt es diese Wittwenrente nur dann, wenn der verbliebene Ehepartner selbst keine eigenen Einkünfte erzielt? Kann es vielleicht auch sein, dass es bestimmte Einkommensgrenzen gibt, oberhalb derer die Wittwenrente nicht gezahlt wird?

Danke schon mal und LG

Neuling
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Beitragvon Alex » 13.02.2012, 19:05

Hey,

soweit ich weiß, gibts eine keine Einkommensgrenzen.
Man muss allerdings zwischen großer und kleiner Witwenrente unterscheiden.

Große: ca 55% der Rente des Verstorbenen: wenn der Hinterbliebene ein Kind erzieht, das noch nicht 18 Jahre alt ist oder
der Hinterbliebene 47. Lebensjahr vollendet hat oder
teilweise oder ganz erwerbsgemindert ist.

Ansonsten gibts die kleine Witwenrente mit ca. 25 % der Rente des Verstorbenen. Diese ist allerdings auf 2 Jahre begrenzt.t

Es gibt auch noch die große Witwenrente mit 60%, wenn der Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist, oder die Ehe vor diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist und mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.62 geboren ist.

Lg
Alex
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Beitragvon Kallemann » 23.02.2012, 09:56

Hi Neuling, hallo Alex,

so, wie es Alex mit der großen und kleinen Witwenrente beschrieben hat, ist es schon richtig. Aber trotzdem gibt es Einkommensgrenzen und wenn eine Witwe oder ein Witwer sehr viel verdient, während der verstorbene Partner eine geringe Rente hat, kann es schon mal sein, dass keine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Das Berechnungsverfahren ist ziemlich kompliziert, aber grundsätzlich kann man sagen, dass Rente und Einkommen addiert werden und davon ein Betrag von 60 % zuzüglich eines pauschalen Zuschlags, der in West- und Ostdeutschland unterschiedlich hoch ist, als Gesamteinkommen zugrunde gelegt wird. Beträgt z. B. das Einkommen des Hinterbliebenen 3 000 Euro und der Verstorbene hatte eine Rente von 1000 Euro, dann würde in den alten Bundesländern das Gesamteinkommen des Hinterbliebenen 60 % von 4 000 Euro zuzüglich rd. 290 € betragen, also 2 690 € und damit würde keine Rente gezahlt. Reduziert sich aber das Einkommen des Hinterbliebenen auf z. B. 1 500 €, dann müsste sein Gesamteinkommen 1 790 € betragen und er würde 290 € Rente bekommen - also alles sehr grob dargestellt, weil wie gesagt, das Berechnungsverfahren etwas komplizierter ist.

Gruß

Kallemann
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Beitragvon Alex » 28.03.2012, 15:29

Man lernt nie aus ;)

Inzwischen hab ich das mit den Einkommensgrenzen auch gefunden ;)

Lg
Alex
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