Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche KV


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Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche KV

Beitragvon MamaBiggi » 16.09.2010, 11:28

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2010? Wirkt sich ein Wechsel in eine private Versicherung aus? :)
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Beitragvon Fa.Hansen » 16.09.2010, 11:35

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2010 45.000 € p.a. bzw. 3.750 € monatlich. Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2010 49.950 € p.a. bzw. 4.162,50 € monatlich. Um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben. Beste Grüße
Fa.Hansen
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Beitragvon Thomas W » 26.09.2010, 00:17

AB 2011 nur 49.500 Euro und die 3Jahresregelung fällt weg.


LG

Thomas
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Beitragvon katarinamentze » 03.04.2012, 13:47

Ihr müsst aber zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze unterscheiden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe des Gehalts angegeben bis wohin die Beiträge zur Krankenversicherung prozentual vom Lohn angerechnet werden. Darüber hinausgehende Anteile des Gehalts sind beitragsfrei. Die Pflichtversicherungsgrenze gibt die Höhe an, ab der in die PKV gewechselt werden darf.

Hier die Werte für 2012: Links sind nur für registrierte User sichtbar.
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