von katarinamentze » 03.04.2012, 13:47
Ihr müsst aber zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze unterscheiden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze wird die Höhe des Gehalts angegeben bis wohin die Beiträge zur Krankenversicherung prozentual vom Lohn angerechnet werden. Darüber hinausgehende Anteile des Gehalts sind beitragsfrei. Die Pflichtversicherungsgrenze gibt die Höhe an, ab der in die PKV gewechselt werden darf.
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