X fährt mit dem Wagen des Bekannter B vor Einkaufswagen




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X fährt mit dem Wagen des Bekannter B vor Einkaufswagen

Beitragvon iakregnif » 22.08.2011, 11:01

Ich bin neu hier und würde gleich die folgende Frage stellen...

B stellt dem X seinen PKW zur Verfügung. X fährt mit dem PKW und nimmt einen Einkaufswagen mit. X bringt den Wagen des B zurück... samt Schrammen, Kratzern und einer kleinen Beule im hinteren Kotflügel.

Der Schaden beträgt etwa 1000 Euro. Der PKW des B ist nicht Vollkaskoversichert.

B könnte nun auf der Basis des Privatrechts Schadensersatz gemäß §280 BGB, resultierend aus dem Schuldverhältnis - dem Leihvertrag gemäß § 598 BGB, fordern...

Es ist allerdings ein Bekannter... und man wirft den Versicherungen ja nicht einige Tsd.-Euro in den Mund zur Belustigung der Führungsebene:), um den Schaden im Schadensfall selbst zu regulieren.

Nun bleibt natürlich die Frage... wer zahlts. Hätte X den Einkaufswagen 'gefahren':), würde die allgemeine Haftpflicht zahlen.
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Re: X fährt mit dem Wagen des Bekannter B vor Einkaufswagen

Beitragvon Päule » 25.08.2011, 16:47

Hi iakregnif,

ist das ein kleiner praktischer Fall aus dem Bürgerlichen Recht, den du da zu lösen hast? Klingt irgendwie so. Für verliehene und geliehene Sachen kommt keine Versicherung auf. Da gibt es auch nichts in den Hals zu schmeißen, damit die Vorstandsetagen noch mehr Freude haben. Es gibt einfach keine Grundlage. Der X ist dem B gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet, denn er hat ihn schließlich auch verursacht. Da die private Haftpflicht, der er vermutlich erst gar keinen Geld in den gierigen Rachen werfen möchte, Schäden an Fahrzeugen nicht übernimmt und die Kasko, die B ja auch nicht abgeschlossen hat, daher nicht zahlen kann, muss X wohl für seine furiosen Fahrkünste selbst in die Tasche greifen, denn es gebietet ja wohl der Anstand, dass man einen Schaden, den man einem Freund zufügt, auch ersetzt.

Besten Gruß#

Päule
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