Ich bin neu hier und würde gleich die folgende Frage stellen...
B stellt dem X seinen PKW zur Verfügung. X fährt mit dem PKW und nimmt einen Einkaufswagen mit. X bringt den Wagen des B zurück... samt Schrammen, Kratzern und einer kleinen Beule im hinteren Kotflügel.
Der Schaden beträgt etwa 1000 Euro. Der PKW des B ist nicht Vollkaskoversichert.
B könnte nun auf der Basis des Privatrechts Schadensersatz gemäß §280 BGB, resultierend aus dem Schuldverhältnis - dem Leihvertrag gemäß § 598 BGB, fordern...
Es ist allerdings ein Bekannter... und man wirft den Versicherungen ja nicht einige Tsd.-Euro in den Mund zur Belustigung der Führungsebene:), um den Schaden im Schadensfall selbst zu regulieren.
Nun bleibt natürlich die Frage... wer zahlts. Hätte X den Einkaufswagen 'gefahren':), würde die allgemeine Haftpflicht zahlen.

