Hallo,
ich höre und lese immer wieder, wie wichtig doch eine Auslandsreisekrankenversicherung sei. Immer wieder bin ich aber auch erstaunt über diese Aussage, denn zumindest innerhalb Europas gibt es doch ein Abkommen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Nationalen Gesundheitssystemen. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten erstattet. In einigen Ländern kann man sogar das dort für alle kostenlose Gesundheitssystem nutzen. Ich glaube, die Ärzte rechnen anschließend selbst mit der deutschen Krankenkasse ab. In anderen Ländern muss man ohnehin in Vorlage treten, auch wenn man eine Auslandsreisekrankenversicherung hat. Das bedeutet, dass die Urlaubskasse zunächst geschröpft wird und man die Erstattung erst nach der Heimreise beantragen kann.
Beste Grüße
Ramirez

