Zahlt das die Vollkasko???


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Zahlt das die Vollkasko???

Beitragvon zonny » 26.11.2011, 00:42

Hallo, ich habe ein Problem. Folgende Situation hat sich dummerweise heute zugetragen:

Nach einem Großeinkauf bin ich bei mir im Haus in die Tiefgarage gefahren. Hier ist neben jedem zweiten Parkplatz ein großer Betonpfostend der die Decke trägt.

Ich hatte das Auto zum ausladen quasi vor dem Parkplatz stehen, sodaß ich es nur noch rückwärts rein setzen musste. Nachdem ich alles Ausgeladen hatte habe ich vergessen die hintere rechte Tür zu schließen und bin bei der ganzen Eile Rückwärts in meine Parkbucht gefahren, dabei ist natürlich die hintere Tür am Pfosten hängengeblieben, die Tür wurde also extrem überstreckt und lässt sich nun nur mit Mühe schließen, als leie denke ich das eine neue Tür fällig ist und kann nur hoffen das der Rahmen nicht verzogen ist.


Der Wagen ist Vollkasko versichert, die Frage ist nur ob dieser Schaden von der Versicherung übernommen wird oder ob ich einfach selber Schuld bin und auf dem Schaden sitzenbleibe?


Danke für eine schnelle Antwort
zonny
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Martha » 27.01.2012, 01:19

Hallo Zonny,

die Vollkaskoversicherung ist doch dafür da, Schäden zu bezahlen, die du selbst verursacht hast. Das scheint mir doch ein klassischer Vollkaskoschaden zu sein. Wichtig ist, dass du den Schaden fahrlässig verursacht hast und nicht etwa mit Absicht. Aber wer macht sowas schon mit Absicht? :) Deshalb würde ich an deiner Stelle den Schaden der Vollkaskoversicherung melden. Die werden einen Gutachter rausschicken, dem du dann den Vorgang erklären musst. Und das ist doch alles sehr eindeutig.

Lieben Gruß

Martha
Martha
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Speedy » 28.01.2012, 11:50

Hi Zonny,

ich denke auch, dass das ein klassischer Vollkaskoschaden ist. Niemand führt einen solchen Schaden absichtlich herbeik, wäre ja auch reichlich dämlich. Und wenn die Vollkaskoversicherung nur Schäden bezahlen würde, die man nicht selbst verschuldet hat, wäre sie überflüssig :) Die Vollkaskoversicherung kommt für die Finanzierung von Schäden auf, die man selbst verschuldet an seinem eigenen Fahrzeug herbeiführt. Ausnahme ist nur die vorsätzliche Beschädigung eines eigenen Fahrzeugs. Mal abgesehen, dass man die nur schlecht nachweisen könnte, wäre das dann auch eine besondere Form des Versicherungsbetrugs. Allerdings würde ich mich an deiner Stelle erst mal erkundigen, wie teuer die Schadensbehebung wird. Wenn die Tür nur verbogen ist, dann sieht das vielleicht auch schlimmer aus, als es tatsächlich ist. Unter Umständen könnte man die Schwarniere oder Teile davon erneuern. Wenn das nicht allzu teuer ist, dann kann es sich vielleicht auch lohnen, den Schaden selbst zu bezahlen, denn die Runterstufung in der Schadensfreiheitsklasse kann sich bei der Vollkasko schon spürbar auswirken.

Speedy
Speedy
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Zoma87 » 29.01.2012, 20:54

Sollte auf jeden Fall von der Links sind nur für registrierte User sichtbar. übernommen werden, denn immerhin hast du das ja nicht absichtlich gemacht, wer macht sowas schon?! Und sonst ist die Versicherung ja dafür da :wink:
Zoma87
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon janoppeln » 02.02.2012, 11:04

Da wird dir niemand Absicht unterstellen. Doch fahrlässig war es alle mal. Könnte die Versicherung nun wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern?

LG
janoppeln
Unterversichert ;-)
 

 


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