von Andrea » 19.03.2010, 09:41
Hallo Niklas.
Es kommt natürlich immer darauf an, wie der Vertrag lautet. Grundsätzlich wird die Witwe, wenn es sich dann auch um eine Ehe gehandelt hat, immer die erste sein, die nach dem Tod des Ehepartners als Bezugsberechtigte eingesetzt wird.
Bei einigen Kassen zur betrieblichen Altersvorsorge ist es aber auch so geregelt, dass mit dem Ableben eine Anspruch auf eine Zahlung entfällt. Das gleiche gilt bei Ehen, die nicht so lange andauern. Hier ist jedoch keine genaue Zeitangabe gemacht worden, so dass jeder Fall neu überprüft werden muss.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Sonst wende dich einfach mal an die Kasse selber.