Moin Männers, jetzt juckt es doch ein wenig in den Fingern
Also, wie schlau der Hunterlord ist, mag ich nicht zu beurteilen. Was ich beurteilen kann, ist die Richtigkeit seiner Aussage. Und die stimmt. Der Tarif 282 leistet bei
Auslandsreisen, für, ich zitiere:
für schmerzstillende Zahnbehandlung und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz, nicht aber Neuanfertigung, Kronen und Kieferorthopädie;
Steht so und nicht anders in den Bedingungen der ARAG, Seite 79, §5, Absatz c.
Möchte man zahnärztliche Leistungen auch im Inland versichern, und darum geht es wohl dem TO, muss man zusätzlich einen Tarif der Z-Reihe (Z für Zahn...) abschliessen. Steht so übrigens auch auf der vom Bundesadler angegebenen Seite, wenn man Seinen Vorgaben folgt...
Sorry, lieber Adler, aber Deine Aussage ist so, wie sie steht, definitiv falsch und führt in die Irre. Bitte beim nächsten Mal vorher etwas genauer informieren.
Viel Spass beim gegenseitigen Malträtieren
Grüße,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.