von Jabberwocky » 17.07.2010, 12:51
Hallo. Dieser Schaden sollte im Normalfall über die Hundehaftpflichtversicherung abgewickelt werden können. Jedoch scheint es sich hier nicht um einen einzigen Kratzer zu handeln sondern um einen Schaden, der im Laufe der Zeit entstanden ist. Solche Allmählichkeitsschäden sind oftmals (vorallem bei alten Tarifwerken) ausgeschlossen. Ebenso hat jedoch der Vermieter Ihrer Freundin Anspruch darauf, dass der Schaden von Ihrer Freundin ersetzt wird. Dies wäre dann ein Fall, der über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin abgewickelt werden kann (Mietsachschaden). Jedoch ist dies hauptsächlich der Fall wenn die Kratzer anderweitig entstanden wären (z. B. Sofa verrutscht usw.), da der Hund seperat versichert sein muss. Jedoch muss auch hier das Thema mit den Allmählichkeitsschäden beachtet werden. Vorallem bei Böden ist das immer sehr schwierig, da es kaum der Fall sein wird, dass Ihre Versicherung einen komplett neuen Boden bezahlt (Zeitwert usw). Hilfe kann hier Ihr Berater der Hundehaftpflicht geben, welcher das Ausmaß betrachten kann. Oftmals läuft hier viel über Kulanz sofern die Leistungspflicht nicht eindeutig klar ist. Ich gehe stark davon aus, dass sich Ihre Hundehaftpflichtversicherung zumindest anteilig am Schaden beteiligt. Oftmals kann man sich dadurch mit dem Vermieter einigen. - Sinnvoll ist es nun, einen Kostenvoranschlag einzuholen um damit Ihre Versicherung zu informieren.
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