Zerkratztes Parkett


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Zerkratztes Parkett

Beitragvon kimble » 16.07.2010, 10:14

Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zum Versicherungsschutz meiner Tierhalterhaftpflicht.
Meine Freundin und ich wohnen in getrennten Wohnungen. Allerdings bin ich mit meinem Hund sehr oft bei ihr. Dummerweise hat sie in ihrer Wohnung Parkett und ihr könnte euch sicher schon denken, dass die Hundkrallen dort ihre Spuren hinterlassen haben. Da wir jetzt zusammen ziehen wollen, müssen wir das Ganze in nächster Zeit mit dem Vemieter klären.

Meine Frage lautet daher, ob dieser Schaden von der Tierhalterhaftpflicht übernommen wird oder nicht und wenn ja, worauf ich evtl. achten müsste, wenn ich den Schaden melde!

Viele Grüße
KIM
kimble
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Jabberwocky » 17.07.2010, 12:51

Hallo. Dieser Schaden sollte im Normalfall über die Hundehaftpflichtversicherung abgewickelt werden können. Jedoch scheint es sich hier nicht um einen einzigen Kratzer zu handeln sondern um einen Schaden, der im Laufe der Zeit entstanden ist. Solche Allmählichkeitsschäden sind oftmals (vorallem bei alten Tarifwerken) ausgeschlossen. Ebenso hat jedoch der Vermieter Ihrer Freundin Anspruch darauf, dass der Schaden von Ihrer Freundin ersetzt wird. Dies wäre dann ein Fall, der über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin abgewickelt werden kann (Mietsachschaden). Jedoch ist dies hauptsächlich der Fall wenn die Kratzer anderweitig entstanden wären (z. B. Sofa verrutscht usw.), da der Hund seperat versichert sein muss. Jedoch muss auch hier das Thema mit den Allmählichkeitsschäden beachtet werden. Vorallem bei Böden ist das immer sehr schwierig, da es kaum der Fall sein wird, dass Ihre Versicherung einen komplett neuen Boden bezahlt (Zeitwert usw). Hilfe kann hier Ihr Berater der Hundehaftpflicht geben, welcher das Ausmaß betrachten kann. Oftmals läuft hier viel über Kulanz sofern die Leistungspflicht nicht eindeutig klar ist. Ich gehe stark davon aus, dass sich Ihre Hundehaftpflichtversicherung zumindest anteilig am Schaden beteiligt. Oftmals kann man sich dadurch mit dem Vermieter einigen. - Sinnvoll ist es nun, einen Kostenvoranschlag einzuholen um damit Ihre Versicherung zu informieren.
Versichern und Vorsorgen sind meine Leidenschaft, deshalb bin ich hier!! Ohne Gewinnerzielungsabsicht. Alle Infos sind privat und unverbindlich - Dennoch freue ich mich auf persönliche Anfragen - Ich helfe gerne!
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Beitragvon kimble » 17.07.2010, 17:33

Erstmal vielen Dank, für die informative Antwort!!!
Es handelt sich um mehrere Kratzer, welche im laufe der Zeit entstanden sind. Ich würde mal tippen, das im gesamten Boden rund mind. 90% der Kratzer von meinem Hund kommen. Der gesamte Fussboden ist keine zwei Jahre alt.
Wir sind übrigens beide Haftplichtversichert. Die Tierhalterhaftpflicht läuft bei dem jetzigen Anbieter seit ca. 2 Jahren.
In der Wohnung liegen mittlerweile mehrere Teppiche, um weitere Kratzer und Katschen zu vermeiden. Wäre es besser, sollte ein Gutachter den Boden sehen wollen, wenn wir diese wegpacken?

Viele Grüße
KIM
kimble
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Jabberwocky » 17.07.2010, 17:41

Hallo. Die Teppiche können eigentlich in der Wohnung bleiben. Man kann dem Gutachter ja mitteilen, dass diese hineingelegt wurden, damit weitere Schäden vermieden werden. Vielleicht haben Sie in Ihrer Haftpflichtversicherung ja solche unangenehmen Allmählichkeitsschäden versichert. Dann wäre das ganze natürlich gar kein Problem. Aber am besten direkt beim Versicherer nachfragen. Es kann natürlich auch nicht schaden, wenn gleichzeitig beim Haftpflichtversicherer Ihrer Freundin der Fall geschildert wird. Vielleicht ist auch hier etwas möglich und man kann hier evtl. wirklich als Mietsachschaden abrechnen. Wichtig ist hier nur, dass nicht beide Versicherer leisten werden.
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