Zulaufschlauch geplatzt


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Zulaufschlauch geplatzt

Beitragvon maike » 17.01.2012, 21:05

Hallo,
in der Wohnung meiner Tochter (20) ist der Zulaufschlauch zur Spüle, wohl wg Materialermüdung geplatzt.
Ich hatte ihn vor 3 Jahren an eine Einbauküche angeschlossen und den alten Spültisch in den Keller gebracht.
Nach Haupthahn schließen, Hausmeister anrufen (nicht erreichen), Klempner rufen hat sie gewischt. Der KLempner hat den SChaden repariert, sie hat gezahlt. Abends kam der Mieter unter ihr hoch. Es war durchgelaufen. Jetzt kam der Gutachter und heute musste maschinelles Trocknen begonnen werden.

Sie hat keine Haftpflicht oder Hausratversicherung. Was können wir tun?
Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung - kann ich damit mit entrprechender ARgumentation etwas anfangen?

Ich freue mich auf Antworten.
Maike
maike
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Alex » 19.01.2012, 10:47

Hey,

grundsätzlich kann der geschädigte Mieter prüfen lassen, ob seine Hausratversicherung den Schaden übernimmt.
Denn es spielt keine Rolle, ob das Wasser aus seiner Wohnung kommt oder aus der darüber!

Unter Umständen kann es sein, dass deine Tochter noch über deine Haftpflichtversicherung mitversichert ist.
Hier einfach mal fragen; es kommt auf den Tarif an!

Eine Haftpflichtversicherung zahlt ja nur, wenn deiner Tochter schuldhaftes Handeln nachgesagt werden kann.
Wo kein schuldhaftes Handeln ist, ist auch keine gesetzliche Grundlage zur Haftung für den Schaden.

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon maike » 20.01.2012, 21:34

Ja, aber bin ich dann nicht eher "Schuld", weil ich doch den Schlauch angeschlossen habe? Allerdings vor 3 Jahren...
Mir hat ein Freund gesagt, sobald ich an der Installation etwas verändere, ist der Vermieter nicht mehr haftbar. Deshalb meine Frage, ob ich es über meine Haftpflicht laufen lassen kann.
Gruß
Maike
maike
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 23.01.2012, 12:26

Dann solltest du deine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zumindest mal informieren.
Mehr als ein "nein" der Versicherung kann ja nicht passieren.

Wie gesagt Grundlage ist ja immer, dass dir schuldhaftes Handeln nachgesagt werden kann. Ansonsten eben keine gesetzliche Haftungsgrundlage und keine Leistung der Haftpflichtversicherung.

Was genau soll denn ersetzt werden?

Wenns die Waschmaschine Eigentum deiner Tochter ist, ist der Vermieter sowieso raus.
Was für ein schuldhaftes Handeln sollte man dem Vermieter denn auch anlasten?

Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel ja eh nur den Zeitwert der beschädigten Sachen, sprich was die Reparatur oder ähnliches kostet.
Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert; daher sollte sich der Geschädigte Mieter in der Wohnung unter deiner Tochter an seine Hausratversicherung wenden.
Wenn die dann Regress haben will, wird sie schon auf euch zukommen ;)

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

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