in der Wohnung meiner Tochter (20) ist der Zulaufschlauch zur Spüle, wohl wg Materialermüdung geplatzt.
Ich hatte ihn vor 3 Jahren an eine Einbauküche angeschlossen und den alten Spültisch in den Keller gebracht.
Nach Haupthahn schließen, Hausmeister anrufen (nicht erreichen), Klempner rufen hat sie gewischt. Der KLempner hat den SChaden repariert, sie hat gezahlt. Abends kam der Mieter unter ihr hoch. Es war durchgelaufen. Jetzt kam der Gutachter und heute musste maschinelles Trocknen begonnen werden.
Sie hat keine Haftpflicht oder Hausratversicherung. Was können wir tun?
Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung - kann ich damit mit entrprechender ARgumentation etwas anfangen?
Ich freue mich auf Antworten.
Maike
