kennt sich hier im Forum vielleicht jemand mit der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aus? Früher war das mal ganz einfach. Da es diese Zusatzrente, die so lange vom Arbeitgeber eingezahlt wurde, wie man im öffentlichen Dienst beschäftigt war und zum Renteneintritt erhöhte diese Zusatzversicherung die Rente auf einen gewissen Prozentsatz des letzten Nettogehalts, abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit. Durch die Einführung des TVöD, der den früheren Bundesangestelltentarifvertrag ablöste, wurde auch die Zusatzversorgung in dieser Form abgeschafft. Statt dessen läuft sie jetzt irgendwie, wie jede betriebliche Altersvorsorge. Aber wie gestaltet es sich mit der Zahlung und wie errechnet sich die zusätzliche Rente, die man daraus später bezieht?
Gruß
Kallemann
